An Personen, die für die Leitung und Beaufsichtigung im Entsorgungsfachbetrieb bzw in Unternehmen, die Abfälle einsammeln oder befördern verantwortlich sind, werden besondere Anforderungen in Bezug auf die Fachkunde gestellt. Diese muss durch einen behördlich anerkannten Lehrgang nachgewiesen werden.
Inhalte:
- Grundlagen des Abfallrechts
- europäisches Abfallrecht, KrW-/ AbfG und Verordnungen TA Abfall und TA Siedlungsabfall
- Zusammenhänge mit angrenzenden Rechtsgebieten (WHG, BImSchG, Chemikaliengesetz)
- Verordnungen zum Kreislaufwirtschafts– und Abfallgesetz, TgV, Nachweisverordnung
- Verordnung über Abfallbilanzen und Abfallwirtschaftskonzepte, EfbV und Richtlinie über Entsorgergemeinschaften
- Entsorgungstechnik, chem./ phys. Behandlung, Kompostierung, Deponierung
- Gefahrgut und Transportrecht GGVS, Beförderungsarten, Betriebsvorschriften, Begleitpapiere Pflichten und Verantwortlichkeiten Abfalleigenschaften und Probenahme Untersuchungsverfahren, Richt– und Grenzwerte
- Anforderungen an die Betriebsorganisation Aufbau– und Ablauforganisation, Dokumentation, Betriebstagebuch
Betriebsbeauftragter für Abfall/ Efb Fortbildungskurs
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Termin(e)
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21.03.2012 - 22.03.2012, 09:00-17:00 Uhr |
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18.04.2012 - 19.04.2012, 09:00-17:00 Uhr |
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21.05.2012 - 22.05.2012, 09:00 bis 17:00 Uhr |