Arbeitssicherheit

Infoveranstaltung Maschinenrichtlinie (MRL) in der Praxis

Die Maschinenrichtlinie 98/37/EG trat am 29.12.2009 außer Kraft und wurde ohne Übergangsfrist von der Richtlinie 2006/42/EG, abgelöst. Immernoch herrschen viele Unklarheiten bei der Anwendung und Umsetzung. Wir können Ihnen helfen!

Folgende Punkte beinhaltet unsere Infoveranstaltung:

- Europäisches/ nationales Recht

- Anwendungsbereich

- Begriff Maschinen

- Herstelleranforderungen

- Risikobeurteilung

- Technische Dokumentation

- Dokumentationsbevollmächtigter

Modul AS 08
MRL in der Praxis
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Termin(e)

Die Termine können individuell abgestimmt werden.
Voraussetzung: mind. 4 Personen.

Ausbildung zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)

Durch die Einführung der Baustellenverordnung am 01. Juli 1998 trägt der Bauherr die Verantwortung für ein Bauvorhaben und ist für die Einleitung und Umsetzung der baustellenspezifischen Arbeitsschutzmaßnahmen verantwortlich. Der Bauherr oder eine von ihm eingesetzte Person muss für diese Aufgabe geeignet sein. Als Eignungsnachweis gilt die erfolgreiche Teilnahme an diesem Seminar.

Inhalte:

Modul AS 09
Ausbildung zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)
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Die Termine können individuell abgestimmt werden.
Voraussetzung: mind. 4 Personen.

Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit

Ausbildungsstufe I vermittelt die grundlegenden fachlich-inhaltlichen, methodischen und sozialen Kenntnisse und Fähigkeiten.

Ausbildungsstufe II vertieft diese Kompetenzen speziell durch die Bearbeitung umfassender Fallbeispiele.

Ausbildungsstufe III erweitert diese Kompetenzen um branchenspezifische Aspekte.

Modul AS 10
Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit
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Die Termine können individuell abgestimmt werden.
Voraussetzung: mind. 4 Personen.

Termine 2012:
Präsenzphase I = 27.02.-01.03.2012
LEK 1 = 24.03.2012
Präsenzphase II = 26.03.-29.03.2012
Präsenzphase III = 07.05.-16.05.2012
LEK 2 (Abgabe des Berichts) = bis 30.07.2012
Präsenzphase IV = 20.08.-23.08.2012
LEK 3 = 20.08.2012
Präsenzphase V = 10.09.-13.09.2012
LEK 4 = 13.09.2012
montags-freitags von 08:30-17:00 Uhr

Haftungsrisiken für Führungskräfte Arbeits- und Umweltschutz

Haftungsrisiken für Führungskräfte aus dem Arbeits- und Umweltschutzrecht.
Führungskräfte und Vorgesetzte sind in der Regel für die Einhaltung der arbeitsschutz- und umweltrelevanten Anforderungen in ihrem Verantwortungsbereich verantwortlich, ohne dass dies näher im Arbeitsvertrag spezifiziert sein muss. Werden im Verantwortungsbereich bspw. Gefahrstoffe eingesetzt oder umweltrelevante Anlagen betrieben, ist eine besondere Sorgfalt unabdingbar, um nicht größeren Haftungsrisiken ausgesetzt zu sein.

Modul AS 11
Haftungsrisiken für Führungskräfte Arbeits-und Umweltschutz
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Termine können individuell abgestimmt werden.
Voraussetzung: mind. 4 Personen.

Sicherheitsbeauftragte/r Grundlehrgang

Sie sind in Ihrem Betrieb verantwortlich für Arbeitsschutz?
Sie haben noch keine Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten?
Sie haben Fragen zu Ihrem Aufgabenfeld “Arbeitssicherheit“?
Dann sollten Sie an diesem Seminar teilnehmen.
Es beinhaltet:

Modul AS 12
Sicherheitsbeauftragte/r Grundlehrgang
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Termine können individuell abgestimmt werden.
Voraussetzung: mind. 4 Personen.

Umgang mit Gefahrstoffen / Beauftragte Person Gefahrstoff

Sie sind in Ihrem Betrieb verantwortlich für Gefahrstoffe?
Sie benötigen Praxistipps zur Umsetzung der neuen Gefahrstoffverordnung?
Sie wünschen Sicherheit bei der Lagerung von und im Umgang mit Gefahrstoffen?
Sie haben Fragen zu Gefahrstoffen/Ihrem Aufgabenfeld?
Dann sollten Sie an diesem Seminar teilnehmen.
Es werden vermittelt:

Gesetzliche Grundlagen, z.B.

Modul AS 13
Umgang mit Gefahrstoffen / Beauftragte Person Gefahrstoff
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Termine können individuell abgestimmt werden.
Voraussetzung: mind. 4 Personen.

Gefährdungsbeurteilung

Das Arbeitsschutzgesetz fordert gemäß §5 und §6 für die einzelnen Arbeitsplätze eine Gefährdungsbeurteilung, d.h. die Ermittlung der Gefahren und die Bewertung der arbeitsplatzspezifischen Risiken. Weiterhin ist eine Gefährdungsbeurteilung gemäß §3 der "neuen" Betriebssicherheitsverordnung im Hinblick der Wechselwirkung zwischen Arbeitsmitteln und Arbeitsplatz durchzuführen und zu dokumentieren.

Modul AS 14
Gefährdungsbeurteilung
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Termine können individuell abgestimmt werden.
Voraussetzung: mind. 4 Personen.