Haftungsrisiken für Führungskräfte Arbeits- und Umweltschutz
Haftungsrisiken für Führungskräfte aus dem Arbeits- und Umweltschutzrecht.
Führungskräfte und Vorgesetzte sind in der Regel für die Einhaltung der arbeitsschutz- und umweltrelevanten Anforderungen in ihrem Verantwortungsbereich verantwortlich, ohne dass dies näher im Arbeitsvertrag spezifiziert sein muss. Werden im Verantwortungsbereich bspw. Gefahrstoffe eingesetzt oder umweltrelevante Anlagen betrieben, ist eine besondere Sorgfalt unabdingbar, um nicht größeren Haftungsrisiken ausgesetzt zu sein.
Mit diesem Seminar wird aufgezeigt, aus welchen Umwelt- und Arbeitsschutzanforderungen Haftungsrisiken entstehen und wie deren strafrechtliche Beurteilung erfolgt.
Verantwortung der Vorgesetzten
- Betriebsspezifische Rechtsanforderungen aus Arbeits- u. Umweltschutz
- Gesetzliche Grundlagen (BGB, StGB, OwiG, BGV)
- Betreiberverantwortung und Organisationsverschulden
Möglichkeiten einer wirksamen Delegation
- Vorgehensweise
- Regelung der Verantwortung im Managementsystem
- Pflichtenübertragung im Managementsystem
- Überwachung der Rechtssicherheit im Managementsystem
Führungskräfte, Abteilungsleiter, Vorgesetzte mit umwelt- oder arbeitsschutzrechtlicher Verantwortung.
Es sind keine speziellen Kenntnisse notwendig.
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Termine können individuell abgestimmt werden. |
Ziel des Seminars ist die Vermittlung der Haftungsrisiken von Führungskräften anhand praktischer Beispiele und der Aufbereitung strafrechtlicher Hintergründe.
Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung.
mind. 4, max. 10 Teilnehmer.
Euro 200,-/Person zzgl. MwSt. inkl. Tagungsgetränke
GOR GmbH, Hauptstraße 37, 55234 Erbes-Büdesheim

