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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Einkaufs- und Auftragsbedingungen

1. Allgemeines


Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, sind diese Bedingungen allein gültig. Stillschweigende Entgegennahme von Lieferungen oder Leistungen bedeutet keine Anerkennung der Bedingungen des Lieferanten bzw. Auftraggebers, im folgenden Vertragspartner genannt. Eine eventuelle Teilnichtigkeit bewirkt nicht die Gesamtnichtigkeit der übrigen Bedingungen. Mündliche Absprachen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam.

2. Aufträge und Angebote


Eine von den Vertragspartnern unterzeichnete Verantwortliche Erklärung oder eine vergleichbare Beschreibung des Rückstandes ist Bestandteil des Auftrages, wenn Gegenstand des Vertrages eine Entsorgungsmaßnahme ist. Aufträge unseres Vertragspartners sind für uns erst verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben oder wenn mit der Ausführung begonnen wurde. Die Einreichung von Angeboten seitens unseres Vertragspartners erfolgt kostenlos für uns. Für Besuche, Pläne, Zeichnungen und andere Vorarbeiten besteht seitens des Vertragspartners kein Anspruch auf Kostenerstattung, es sei denn, dies wurde schriftlich vereinbart. Sämtliche durch uns oder von uns beauftragte Dritte erbrachten Leistungen, werden auf der Basis der im jeweiligen Angebot ausgewiesenen Preise, im übrigen gemäß der jeweils gültigen Preisliste unseres Unternehmen abgerechnet.

3. Verwertungsnachweis- und Entsorgungsnachweisverfahren
Zum Nachweis der Berechtigung zur Abgabe und zum Empfang der für die Durchführung des Entsorgungs-/Verwertungsnachweisverfahrens notwendigen Erklärungen erteilt uns der Vertragspartner schriftlich Vollmacht. Das Eigentum an den ordnungsgemäß deklarierten Rückständen geht nach Entladung und Übernahme in der Entsorgungs-/Verwertungsanlage direkt vom Vertragspartner auf den im Nachweis genannten Entsorger/Verwerter über.

4. Gewährleistung und Schäden


Der Vertragspartner garantiert die Zusammensetzung und Eigenschaften der übergebenen Rückstände auf Grundlage der in der Verantwortlichen Erklärung oder einer vergleichbaren Erklärung abgegebenen Beschreibung; wir sehen deren Eigenschaften aufgrund der uns überlassenen Mustern/Proben als zugesichert an. Grundlage für die Annahme der Rückstände sowie für die Abrechnung und Festlegung von Aufschlägen ist die Eingangsanalyse in der im Entsorgungs-/Verwertungsnachweis genannten Anlage, bzw. ein von dieser Anlage beauftragtes Labor. Bei Abweichung von der vorgenannten Qualität haben wir, bzw. die betreffende Entsorgungs-/Verwertungsanlage das Recht, den Rückstand zurückzuweisen und ihn an den Vertragspartner zurück zu senden. Alle in diesem Zusammenhang auftretenden Kosten für den Rücktransport, Standzeiten, Analytik, Verzollung oder andere Kosten, sowie eventuelle Reinigungskosten sind vom Vertragspartner zu tragen. Sollte sich der Vertragspartner im Rahmen des Sammelentsorgungs-/Verwertungsnachweisverfahrens nicht an die vereinbarte Qualität halten, trägt er alle für uns anfallenden Kosten, wie zusätzliche Analysen und die für den Gesamtinhalt der Sammelbehältnisse erhöhten Entsorgung/Verwertung. Der Vertragspartner haftet für alle Schäden, einschließlich der Inanspruchnahme aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften, die uns oder unseren Erfüllungsgehilfen dadurch entstehen, daß die angedienten Rückstände nicht der vereinbarten Qualität entsprechen oder nicht ordnungsgemäß in die Transportbehälter eingebracht, oder nicht sachgerecht zum Transport bereitgestellt wurden, bzw. angeliefert wurden, oder durch nicht im Auftrag genannte Fremdkörper oder Fremdstoffe verunreinigt sind. Darüber hinaus stellt uns der Vertragspartner in diesem Fall von allen vertraglichen und gesetzlichen Ansprüchen Dritter, auch öffentlich-rechtlicher Art, frei. Sollte der Auftraggeber eine sonstige Verpflichtung aus dem Auftrag verletzen, haftet er für uns entstehende Schäden. Beanstandungen sind innerhalb von sieben Tagen geltend zu machen. Sie sind nicht mehr zulässig, wenn uns eine Nachprüfung der Beanstandung nicht mehr möglich ist. Wir haften nicht für Schäden, die durch fehlerhafte Angaben des Vertragspartners, fahrlässige Beschädigung, Einwirkung Dritter, höhere Gewalt oder sonstige Umstände aufgetreten sind, auf die wir keinen Einfluß haben. Sonstige Schadensersatzansprüche gegen uns beschränken sich auf die Haftungshöhe unserer Betriebshaftpflichtversicherung. Die Aufrechnung von Gegenansprüchen gegen unsere Zahlungsansprüche ist nur dann nicht ausgeschlossen, wenn diese von uns anerkannt und festgestellt wurden.

5. Versand


Werden von uns Transportmittel (wie Container, Tankwagen etc.) zur Verfügung gestellt, haftet der Vertragspartner auch für Schäden, die ohne sein Verschulden während der Dauer der Bereitstellung an dem Transportmittel verursacht werden. Die Transportmittel dürfen nur zu den im Vertrag vereinbarten Zwecken genutzt werden, wobei seitens des Vertragspartners die zulässigen Beladungsgrenzen und die einschlägigen Vorschriften (z.B. TRGS, GGVSE etc.) einzuhalten sind. Liefert uns der Vertragspartner das Transportgut in eigenen Behältnissen bzw. stellt er es uns in eigenen Behältnissen zur Verfügung, so ist der Vertragspartner für die Eignung des Behälters verantwortlich. Für alle Schäden, die sich aus Mängeln des Behältnisses ergeben, haftet der Vertragspartner; die Versendung erfolgt auf Gefahr des Vertragspartners.

6. Preise


Die im Angebot genannten Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich vereinbart, aufgrund der durch uns festgestellten Mengen bzw. Gewichte zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Nicht enthalten sind Steuern, Abgaben und Gebühren, die im Rahmen einer Entsorgungsmaßnahme erhoben werden (wie Abfallabgaben gemäß Landesabfallgesetze, Lizenzentgelte, Gebührenbescheide für Transportgenehmigungen, Begleitscheine sowie Entsorgungs- / Verwertungsnachweise) sowie eventuelle zusätzliche Aufwendungen wie Analysen, Stand- und Saugzeiten, die über zwei Stunden hinausgehen, Tankreinigungskosten und Verwaltungsgebühren.

7. Zahlung


Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, sind unsere Rechnungen sofort, netto zu begleichen. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung kommt der Schuldner in Verzug, ohne das dies einer besonderer Zahlungsaufforderung bedarf. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zzgl. darauf entfallender Mehrwertsteuer zu verlangen.

8. Sonstiges


Höhere Gewalt, sowie Ereignisse und Umstände, die nicht in unserer Macht liegen, wie Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen wie beispielsweise der Widerruf oder Verzögerung bei Erteilung von Genehmigungen, Streik und Aussperrung entbinden beide Vertragspartner von Ihren Verpflichtungen, sofern sie die vereinbarten Leistungen behindern oder unzumutbar bzw. unmöglich machen. Beide Vertragspartner verpflichten sich, sich unverzüglich zu verständigen und sich mit allen technisch und ökonomisch vertretbaren Mitteln zu bemühen, die für die Erfüllung der Pflichten notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.

Stand 01.02.2022 GOR GmbH, Hauptstraße 58, D – 67297 Marnheim

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