Mo., 07. März
|Erbes-Büdesheim
Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit
Zeit & Ort
07. März 2022, 09:00 – 09. Sept. 2022, 17:00
Erbes-Büdesheim, Hauptstraße 37, 55234 Erbes-Büdesheim, Deutschland
Über die Veranstaltung
Ausbildungsstufe I vermittelt die grundlegenden fachlich-inhaltlichen, methodischen und sozialen Kenntnisse und Fähigkeiten.
Ausbildungsstufe II vertieft diese Kompetenzen speziell durch die Bearbeitung umfassender Fallbeispiele.
Ausbildungsstufe III erweitert diese Kompetenzen um branchenspezifische Aspekte der BG RCI.
Die Ausbildung erfolgt im Wechsel von Seminaren (Präsenzphasen) und Selbstlernabschnitten. In den Selbstlernphasen bearbeitet die angehende Fachkraft ausgewählte Themen selbständig mit den von GOR GmbH gestellten Unterlagen. Ergänzend zur theoretischen Ausbildung ist eine Praktikumsarbeit im eigenen Betrieb vorgesehen.
Ziel des Seminars
Neben der Vermittlung des erforderlichen Fachwissens zielt die Ausbildung deshalb auf die Stärkung der persönlichen und sozialen Kompetenz, u.a. durch das aktive Arbeiten in Gruppen, eigenständiges Präsentieren von Arbeitsergebnissen, selbständiges Anwenden computergestützter Ausbildungsprogramme sowie die Durchführung eines Praktikums im Unternehmen. Die Sicherheitsfachkraft wird so befähigt, das Unternehmen bei der Umsetzung eines modernen Arbeitsschutzsystems umfassend und wirkungsvoll zu beraten und die in der betrieblichen Praxis gestellten Anforderungen und Aufgaben unter dem dort gegebenen Handlungsrahmen professionell zu erfüllen.
Zielgruppe
Personen, die als Fachkraft für Arbeitssicherheit im Unternehmen tätig werden wollen.
Voraussetzung
Als Teilnehmerin/ Teilnehmer dürfen jeweils nur folgende Personengruppen zugelassen werden:
a) Diplom-Ingenieure, Diplom-Ingenieure (FH) und sonstige Personen, die befugt sind, die Berufsbezeichnung "Ingenieur" zu führen oder Akademiker mit gleichwertigem Abschluss. (z.B. Bachelor of Science)
b) Staatlich anerkannte Techniker und gleichgestellte Personen ohne Prüfung als staatlich anerkannte Techniker
c) Personen, welche die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt haben oder gleichgestellte Personen ohne Meisterprüfung.
Ohne Prüfung müssen die Teilnehmerin/ der Teilnehmer mind. 4 Jahre Erfahrung in der Praxis nachweisen. (Bestätigung vom Arbeitgeber)
Bildungsgutschein:
Der Lehrgang bei uns im Hause, wird von der Agentur für Arbeit gefördert.
Eine Förderung ist möglich, wenn eine Weiterbildung notwendig ist, um
• bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern,
• eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden
• oder einen fehlenden Berufsabschluss zu erwerben.
Liegen alle Voraussetzungen für eine Förderung vor, erhalten Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter einen Bildungsgutschein.
Mit diesem wird Ihnen die Übernahme der Weiterbildungskosten und gegebenenfalls die Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes zugesichert.
Der Bildungsgutschein enthält auch Angaben dazu, welche Weiterbildungskosten (zum Beispiel Lehrgangskosten oder Fahrtkosten) übernommen werden.