Fortbildungskurs Fachkunde Abfallbeauftragter/ Leiter Efb/ Verantwortliche nach AbfAEV
Mon, 30 Sept
|Webinar via Plattform "Edudip"
Lehrgang für Personen, die Entsorgungsfachbetriebe leiten bzw. für den rechtskonformen Ablauf verantwortlich sind. Auch für Mitarbeiter in Unternehmen, die Abfälle einsammeln/ befördern oder ein Abfallbeauftragter bestellt werden muss.
Zeit & Ort
30 Sept 2024, 09:00 – 01 Oct 2024, 17:00
Webinar via Plattform "Edudip"
Über das Seminar
Inhalte gemäß:
EfbV §9, AbfBeauftrV §9, AbfAEV § 5 - Inhalte jeweils nach Anlage 1. Der Lehrgang ist behördlich zugelassen:
· Aktuelle Entwicklungen im nationalen und europäischen Recht
o Europäisches Recht Abfallrahmenrichtlinie (AbfRRL), Abfallende-Verordnungen, Grenzüberschreitende Abfallverbringung (VVA)
o Nationales Recht: Branchenspezifische Problemfelder und Aktuelles Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) (u. a. Begriffsbestimmungen, Ende der Abfalleigenschaft, Abfallhierarchie, Recyclingvorgaben, Überlassungspflichten, Bußgeldvorschriften
o Untergesetzliches Regelwerk zum KrWG Abfallbeauftragtenverordnung, Entsorgungsfachbetriebeverordnung, Gewerbeabfallverordnung, von der Verpackungsverordnung zum Verpackungsgesetz
· Neues für Entsorgungsfachbetriebe sowie für anzeige- und erlaubnispflichtige Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen
· Pflichten und Rechte des Abfallbeauftragten
· Güterkraftverkehrs- und Gefahrgutrecht
· Abfalleigenschaften und -charakteristik
· Produktverantwortung
· Nachweisführung
· Entsorgungsanlagen/Anlagenbetrieb, technische und organisatorische Maßnahmen
Ziel des Seminars:
In diesem Kombilehrgang werden die gesetzlich vorgeschriebenen Themen für die Fachkunde nach AbfallbeauftrV, EfbV und AbfAEV vereint. Der Lehrgang wird mit Praxisbezug durchgeführt. Unsere Dozenten geben Ihnen also alles an Rüstzeug mit, was für Sie bei der Umsetzung wichtig ist. Durch die Schulung im Dialogverfahren stellen wir sicher, dass die Inhalte von allen verstanden wurden und Sie ausreichend Zeit haben, Ihre Fragen zu diskutieren.
Zielgruppe:
Verantwortliche Personen nach § 9 EfbV und § 5 AbfAEV sowie Betriebsbeauftragte für Abfall, die bereits einen entsprechenden Grundlehrgang absolviert haben.
Hinweise:
Es gelten die von den zuständigen Behörden bestimmten Regelungen. Insbesondere bitten wir zu beachten, dass nur solchen Lehrgangsteilnehmern eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden darf, deren Teilnahme kontinuierlich war; bei Abwesenheit von mehr als zwei Unterrichtseinheiten eines Lehrgangs ist die Teilnahmebescheinigung zu versagen.
Die Anwesenheit ist einmal täglich durch persönliche Eintragung der Teilnehmenden in die Teilnahmeliste zu dokumentieren. Die Teilnahmeliste ist mit Angaben von Namen, Unterschrift und Betriebszugehörigkeit zu führen.
Weiterhin wird durch die zuständigen Behörden bestimmt, dass sich Veranstalter von Fortbildungslehrgängen vor Beginn des Seminars davon zu überzeugen haben, dass die Teilnehmer bereits einen entsprechenden Grundlehrgang absolviert haben. Nur diesen Personen darf eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden. Wir bitten Sie daher, Ihrer Anmeldung eine Kopie dieser Grundkursbescheinigung beizufügen, sofern uns diese noch nicht vorliegt.
Voraussetzung:
Der entsprechende Grundkurs muss vorhanden sein. Fortbildungen können im Rahmen der Grundkurse innerhalb der zwei Jahre durchgeführt werden.
Qualifikation:
Sie erhalten ein Zertifikat.
Teilnehmerzahl:
mind. 5 Personen, max. 10 Personen
Gebühren:
Euro 530,- pro Person zuzüglich Mehrwertsteuer.
Zusätzliche Kosten:
Die zusätzlichen Kosten für eine Unterbringung und der Verpflegung werden von der GOR GmbH während des Lehrgangs nicht übernommen. Die GOR GmbH empfiehlt Ihnen gerne eine Unterkunft in der Nähe des Schulungszentrums. Die Teilnehmer sind verpflichtet sich um eine Unterkunft und auch um die Verpflegung während der Teilnahem an dem Lehrgang selbst zu kümmern.